Partner-Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Location- bzw. Event- Einträgen auf „ZAMMADOO“

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die Zammadoo UG (haftungsbeschränkt), Klenzestraße 7, 80469 München, (nachfolgend „Anbieter“) bietet über die Webseite www.zammadoo.de sowie über den Apple App Store oder den Google Play Store (nachfolgend jeweils „App Store“) die App „ZAMMADOO“ (nachfolgend „ZAMMADOO“) an, mit der Nutzer sich mit anderen Nutzern in ihrer Nähe zu diversen Freizeitaktivitäten in einer bestimmten Location oder zu einem konkreten Event verabreden können.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die hervorgehobene Anzeige einer Location bzw. eines Events als möglichen Treffpunkt für die Nutzer der App zwischen dem Anbieter und dem Betreiber einer Location bzw. Veranstalter eines Events (nachfolgend jeweils „Partner“).

1.3 Die Möglichkeit bei ZAMMADOO eine Anzeige zu schalten, richtet sich ausschließlich an Partner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen sind.

1.4 Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Partners wird hiermit widersprochen, es sei denn, der Anbieter hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Anzeigengestaltung auf der Webseite des Anbieters stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, über die Webseite eine Bestellung in Form eines verbindlichen Angebots an den Anbieter abzugeben.

2.2. Mit Anklicken des Buttons „Location-Eintrag jetzt bestellen“ bzw. „Event-Eintrag jetzt bestellen“ gibt der Partner ein verbindliches Angebot ab (§ 145 BGB). Das Angebot beinhaltet alle im Rahmen des Bestellprozesses vom Partner ausgewählten und eingetragenen Angaben.

2.3. Ein Vertrag über die Schaltung der Anzeige kommt erst zustande, wenn der Anbieter ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt.

3. Leistungen und Pflichten des Anbieters
3.1. Der Anbieter bietet dem Partner die Möglichkeit, zur Eigenwerbung für seine Location bzw. Events entsprechende Anzeigen zu schalten. Die umfassten Locations bzw. das Event werden den App-Nutzern in gegenüber den unbezahlten Anzeigen in hervorgehobener Weise und mit den vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalten (insbesondere Beschreibung und Bildern) angezeigt und können als Treffpunkt vereinbart werden.

3.2. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung einer technischen Möglichkeit zur Anzeige der Location bzw. des Events des Partners in der App mit den vom Partner zur Verfügung gestellten Angaben und Inhalten. Der Anbieter ist zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalte nicht verpflichtet. Er steht zudem nicht dafür ein, dass die Nutzer tatsächlich die Location bzw. das Event des Partners als Treffpunkt vereinbaren.

3.3. ZAMMADOO wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

3.4. Die App wird in unregelmäßigen Abständen vom Anbieter aktualisiert. Der Partner hat keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes oder einer konkreten Gestaltung der App.

4. Pflichten des Partners, Verantwortlichkeit für Inhalte
4.1. Die im Rahmen der Bestellung des Location-Eintrags einzutragenden Daten sind vom Partner vollständig und korrekt anzugeben. Der Partner ist verpflichtet, diese Daten (auch E-Mail-Adressen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und den Anbieter über Änderungen zu informieren.

4.2. Jeder Partner ist für die Inhalte (insbesondere Fotos, Bilder und Texte), die er für die Anzeigen auf ZAMMADOO zur Verfügung stellt, allein verantwortlich, insbesondere für deren Wahrheitsgehalt und rechtliche Unbedenklichkeit. Der Partner versichert, dass die von ihm angegebenen Inhalte der Wahrheit entsprechen. Der Partner trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstoßen. Verboten ist insbesondere die Veröffentlichung
• urheberrechtlich geschützter Inhalte, wenn keine Berechtigung zur Nutzung vorliegt;
• falscher Tatsachenbehauptungen;
• von Beiträgen, die darauf abzielen, andere Nutzer persönlich anzugreifen oder zu diffamieren;
• rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender oder beleidigender Inhalte;
• Jugendgefährdender Inhalte;
• Gewalt verherrlichender Inhalte.

4.3. Die vom Partner auf ZAMMADOO eingestellten Inhalte sind ausschließlich dem jeweiligen Partner zuzuordnen und geben nicht die Ansichten des Anbieters wieder. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Partner eingestellten Inhalte übernimmt der Anbieter nicht.

4.4. Der Partner erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er alle erforderlichen Rechte an den für die Anzeige zur Verfügung gestellten Inhalte besitzt. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass durch seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie Rechte wettbewerbsrechtlicher Natur.

5. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Partner
5.1. Der Anbieter ist berechtigt, die vom Partner zur Verfügung gestellte Inhalte und Informationen im vertragsgegenständlichen Umfang zur Veröffentlichung in der App zu nutzen. Der Partner räumt dem Anbieter unentgeltlich, nicht ausschließlich und zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt, die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung und zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht sowie das Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.

5.2. Der Anbieter ist ferner berechtigt, die geschäftlichen Bezeichnungen des Partners, einschließlich der vom Partner im Rahmen der Anzeige verwendeten Marken und Logos, als Referenz im Rahmen des eigenen Marketings einzusetzen. Hierzu gehört insbesondere der Einsatz in Referenzkundenlisten.

6. Keine Exklusivität
Zwischen den Parteien besteht kein Exklusivitätsverhältnis. Es steht dem Partner frei, seine Location bzw. sein Event in jeglicher Form zu bewerben, insbesondere auch unter Nutzung vergleichbarer Apps. Dem Anbieter ist in der Wahl anderer Partner ebenfalls frei, insbesondere ist der Anbieter jederzeit berechtigt, vergleichbare Locations bzw. Events anderer Partner am gleichen oder einem naheliegenden Standort und/ oder am gleichen Termin in seiner App zu bewerben und den gleichen Nutzern unter gleicher oder abweichender Hervorhebung anzuzeigen.

7. Preise/ Vergütung
7.1. Die auf der Webseite des Anbieters genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto zu überweisen.

7.3. Bei der Buchung einer Location-Anzeige erfolgt die Zahlung nach Wahl des Partners entweder monatlich oder jährlich.

7.4. Gerät der Partner mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

8. Haftungsfreistellung
Der Partner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Partner, Nutzer oder sonstige Dritte dem Anbieter gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Partner eingestellter Inhalte oder Angaben geltend machen. Der Partner übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Partner nicht zu vertreten ist. Der Partner ist verpflichtet, dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

9. Haftung
9.1. Der Anbieter haftet dem Partner aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

9.2. Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

9.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

9.5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.

10. Laufzeit, Kündigung
10.1. Der Vertrag über eine Event-Anzeige endet mit Ablauf des Tages, an dem das Event nach Angabe des Partners stattfindet.

10.2. Der Vertrag über eine Location-Anzeige wird je nach Auswahl des Partners für die Dauer von einem (1) Monat oder einem (1) Jahr geschlossen (initiale Vertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte initiale Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht einen (1) Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Er kann von beiden Parteien jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
• ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
• wenn der Partner für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist;
• wenn der Partner seine Zahlungen allgemein einstellt;
• wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.

10.4. Kündigungen müssen schriftlich in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

11. Änderung der AGB
11.1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Partner nicht zumutbar. Der Anbieter wird den Partner über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Partner angenommen. Der Anbieter wird den Partner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Partner den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

11.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
• soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
• soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
• soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Kooperationsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Partner ist; oder
• wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Partner.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

12.2. Auf Verträge zwischen dem Partner und dem Anbieter ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

12.3. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Partner und dem Anbieter.